In der letzten Ratssitzung der Stadt Euskirchen wurden die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer und die 8. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Ziel dieser Beschlüsse ist es, die Aufstellung von Spielgeräten einzuschränken und die Zunahme von Wettbüros zu reduzieren.