Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Damit das gelingt, muss klimaneutral geheizt werden. Das Gebäudeenergiegesetz regelt, wie der Umstieg ablaufen soll und wie er für alle bezahlbar bleibt. Die wichtigsten Fragen und Antworten…
Ökologisches Verhalten muss man sich leisten können. Denn für die SPD ist klar: Niemand soll auf dem Weg zur Klimaneutralität zurückgelassen werden, jeder muss die Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen, ohne damit finanziell überfordert zu sein. Das gilt auch beim klimafreundlichen Heizen. Wie und wann Eigentümer*innen das Heizen umstellen müssen, wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Flankiert werden die Anforderungen an die Heizungen durch eine Förderkulisse. Inhaltlich haben sich die Ampel-Fraktionen Anfang Juli geeinigt, wie genau die Regeln aussehen sollen. Das Gesetz soll in der ersten Sitzungswoche im September im Bundestag beschlossen werden.
WARUM MUSS DIE WÄRMEWENDE JETZT EINGELEITET WERDEN?
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 seine Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren. Diese Ziele sind im Klimaschutzgesetz verankert, das auch ein Klimaschutzprogramm vorsieht, damit die Ziele erreicht werden können. Dazu gehärt auch das GEG. Der betrieb von Gebäuden durch Heizen und die Versorgung mit Warmwasser verursachen in Deutschland etwa 35 % des Energieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen. Die Wärmewende ist als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Neben dem Gebäudesektor gehören auch Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zu den Sektoren, die klimaneutral werden müssen.
WANN MUSS ICH MEINE HEIZUNG AUSTAUSCHEN?
Zentrale Vorgabe der geplanten Neuregelung im GEG ist, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe ab dem 01.01.2024. Bei bestehenden Gebäuden greift sie für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Große Städte mit mehr als 100,000 Einwohnern haben dafür bis Mitte 2026 Zeit kleinere kommunen bis Mitte 2028.
Erst wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, muss eine neue eingebaut oder ein Netzanschluss geplant werden. Dieser Zeitpunkt kann dann auch nach der Vorlage der kommunalen Wärmeplanung liegen in der jeweiligen Gemeinde. Funktionierende Gas- oder Ölheizungen können also weitergenutzt werden. Fossile Brennstoffe dürfen aber längstens bis zum 31.12.2044 eingesetzt werden.
WAS IST DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG?
Die SPD-Fraktion konnte in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zum GEG durchsetzen, dass eine verpflichtende deutschlandweite kommunale Wärmeplanung das zentrale Steuerungsinstrument für die Kommunen und eine wertvolle Orientierungshilfe für die Bürger*innen in der Wärmewende sein wird.
Aus der kommunalen Wärmeplanung wird für alle Bürger*innen ersichtlich, welche Wärmeversorgungsmöglichkeiten in ihrer Straße geplant werden und künftig zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können Eigentümer*innen aus dem Ort zur Verfügung stehenden Alternativen die für sich beste Wärmeversorgung wählen, z. B. Fernwärme, Strom, klimaneutrales Gas, Holz und Pellets oder anderes. Die Kommunen gehen also in die Vorleistung und schaffen Klarheit, wo welche Wärmelösungen zukünftig möglich sind.
DARF MAN AB 2024 NOCH EINE ÖL- ODER GASHEIZUNG EINBAUEN?
Ja, allerdings nur in bestehenden Gebäuden bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, wobei Gasheizungen wasserstofffähig sein müssen. Alle, die dies in Erwägung ziehen, erhalten eine verpflichtende Beratung. Denn wer sich nach Inkrafttreten des GEG dennoch für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, läuft später Gefahr, diese bei hohen Energiekosten z.B. wegen des steigenden CO2-Preises zu betreiben. Außerdem darf ab 2045 nicht mehr fossil geheizt werden. Wer sich trotzdem für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss zudem ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Brennstoffe (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dabei kann der Nachweis bilanziell über grüne Zertifikate erbracht werden.
Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen sorgt nicht nur für mehr Klimaschutz, sondern schützt auch vor hohen finanziellen Belastungen. Denn: Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutzt diese in der Regel 20 bis 30 Jahre lang. Da die Preise für Gas und Öl in den kommenden Jahren auch aufgrund des CO2-Preises stark steigen werden, wird Heizen mit fossilen Brennstoffen für viele Menschen deutlich teurer. Durch diesen Effekt rechnet sich die Anschaffung einer zu Beginn zwar teureren, aber staatlich geförderten klimafreundlichen Heizung.
WELCHE AUSWAHL AN KLIMAFREUNDLICHEN HEIZUNGEN GIBT ES?
Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Keine klimafreundliche Wärmetechnologie darf von vorneherein ausgeschlossen werden, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. Möglich sind sieben Standardoptionen (Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Heizung mit Biomasse oder Wasserstoff, Solarthermiehybridheizung und Wärmepumpenhybridheizung) plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten.
WELCHE FÖRDERUNG GIBT ES?
Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung. Wer ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro hat, soll weitere 30 Prozent Förderung bekommen. Wer schnell ist und schon vor 2028 umrüstet, bekommt einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent. Dieser schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Außerdem soll es zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Haushalte mit zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro geben.
WIE WERDEN MIETER*INNEN GESCHÜTZT?
Das Gesetz stellt sicher, dass Mieter*innen bei einem Heizungstausch nicht über Gebühr belastet werden und Vermieter*innen gleichzeitig genug Anreize haben, auf klimaschonendes Heizen umzurüsten. Vermieter*innen bekommen, wie alle Eigentümer*innen, die Sockel-Förderung in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten. Die übrigen Kosten für den Heizungstausch können sie über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent auf die Mieter*innen umlegen, wenn sie die Förderung in Anspruch genommen und von der umlagefähigen Summe abgezogen haben. Um Mieter*innen vor hohen Belastungen zu schützen, wird diese Umlage auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Das schafft Planbarkeit und begrenzt die zu erwartende Mietsteigerung auf das Machbare. Wenn sich für Mieter*innen die Mieterhöhung dennoch als unangemessene finanzielle Belastung darstellt, kann ein Härtefalleinwand geltend gemacht und die Mietsteigerung weiter begrenzt werden.