Die SPD-geführte Bundesregierung hat ihr Versprechen gehalten. Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Frist für die Anträge auf Wiederaufbauhilfe verlängert werden soll.
Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat der Fristverlängerung zugestimmt. Anträge von Privatleuten, Unternehmen und Kommunen können jetzt drei Jahre länger, bis zum 30. Juni 2026, gestellt werden.
Die Initiative für die Wiederaufbauhilfe ging 2021 von Olaf Scholz, dem damaligen Bundesfinanzminister, aus. Die gesamte Hilfe beläuft sich auf 30 Milliarden Euro, die sich der Bund einerseits und alle Bundesländer zusammen andererseits, je zur Hälfte teilen. Der Anteil von NRW als größtes Bundesland macht ungefähr 10 % der gesamten Hilfe aus. Die Wiederaufbauhilfe wird über das jeweilige Bundesland ausgezahlt. Die Antragsfrist lief ursprünglich zum 30.06.2023 aus.
„Das ist eine gute Nachricht, denn noch sind nicht alle Menschen, aber auch Unternehmen und Kommunen, in der Lage gewesen, die komplexen Anträge in der bisherigen Frist zu stellen“, so Thilo Waasem, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. „Leider stellt sich die Landesregierung weiter stur bei leichteren Anträgen. Wichtig wäre auch eine Initiative für die schnellere Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen“, so Waasem abschließend.