Seit 2015 beschäftigt ein Einzelhandelsstandort in Klein- oder Großbüllesheim die
städtischen Gremien. Favorisierter Standort an L182 bekommt Dämpfer. OVG NRW
verwirft Bebauungsplan. SPD-Forderung: Neuen Bebauungsplan aufstellen!
Viele Jahre wünschen sich die Menschen in Klein- und Großbüllesheim sowie in den
umliegenden Ortschaften einen Supermarkt. Der Stadtrat hat dafür einen Bebauungsplan
erlassen. Danach soll am Ortsausgang von Kleinbüllesheim neben der Auffahrt zur L 182 ein
sog. Lebensmittel-Vollsortimenter entstehen.
Der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Michael Höllmann unterstützt das Vorhaben: „Wenn
die Menschen zu Fuß oder mit dem Rad einen Supermarkt erreichen können, spart das Zeit
und schont die Umwelt.“ In diesem Teil der Stadt bestehe erheblicher Nachholbedarf für die
Nahversorgung, so Höllmann weiter.
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat den Hoffnungen vieler Menschen
in Kleinbüllesheim und Großbüllesheim jetzt einen Dämpfer verpasst. Es erklärte den
Bebauungsplan für unwirksam.
„Das Gericht bemängelt, dass sich der Rat nicht ausreichend mit der Einzelhandelssituation
an einer anderen Stelle im Stadtgebiet auseinandergesetzt habe“, erläutert Janosch Pietrzyk,
Sprecher der SPD-Fraktion im Planungsausschuss. Das hat rechtliche Auswirkungen für den
Standort Kleinbüllesheim.
Mit dem Einzelhandel in Euskirchen befasst sich auch das sog. Einzelhandelskonzept. Dieses
Konzept ist im letzten Jahr fortgeschrieben worden. Pietrzyk: „Das neue Konzept kam für das
Gericht leider nicht rechtzeitig.“
Das Urteil läßt jedoch durchklingen, dass es mit dem neuen Einzelhandelskonzept für einen
Supermarkt in Kleinbüllesheim besser aussieht, so Pietrzyk. „Die Verwaltung hat sich bereits
mit dem gekippten Bebauungsplan viel Arbeit gemacht. Die SPD unterstützt deshalb die
Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, damit Kleinbüllesheim endlich seinen Supermarkt
bekommt“, ergänzt Höllmann.