25-Jahres-Verjährungs-Frist nach dem ersten Spatenstich fällt wieder weg. Beiträge müssen so auch nach vielen Jahrzehnten noch abgerechnet werden.
Wenn eine neue Straße gebaut wird, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90 Prozent an den Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, sondern erst nach Jahrzehnten. Meistens sind die Grundstücke dann schon in anderen Händen und mehrmals verkauft worden.
Um den unendlich drohenden Beitragsforderungen ein Ende zu machen, hat der Landtag im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Landtagswahl Fristen beschlossen, innerhalb derer die Beiträge abzurechnen sind.
Nach Eintritt der sogenannten Vorteilslage – also nach vollständiger Fertigstellung einer Straße – hatten die Kommunen nun zehn Jahre Zeit, die Straße abzurechnen. Da es häufig umstritten ist, wann die Vorteilslage eintritt, was zu vielen Gerichtsverfahren führt, wurde eine zweite Frist eingeführt. 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich sollte jedenfalls Schluss sein mit Erschließungsbeiträgen.
“Kein Jahr nach Inkrafttreten dieser sinnvollen Regelung, haben CDU und Grüne diese Fristen am vergangenen Mittwoch wieder über Bord geworfen. Jetzt drohen vielen Betroffenen auch in Euskirchen wieder existenzbedrohende Beitragsbescheide”, ärgert sich Thomas Brochhagen, SPD-Sprecher im Tiefbauausschuss, über die Entscheidung im Landtag.
Konkret haben CDU und Grüne beschlossen, die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre zu verdoppeln und die 25-Jahres-Frist komplett zu streichen.
Von der Streichung der 25-Jahres-Frist sind in Nordrhein-Westfalen über 10.000 Straßen betroffen. In Euskirchen gibt es auch Straßen, die noch nicht erstmalig abgerechnet sind. Und viele Straßen sind nach Planung der Kommune für eine Erneuerung und damit auch für eine Abrechnung in kommenden Jahren vorgesehen.
Viele betroffene Anliegerinnen und Anlieger müssen nun wieder mit hohen fünfstelligen Beitragsbescheiden rechnen, weil die Frist ab dem ersten Spatenstich wegfällt.
“Was da beschlossen wurde, ist ein Foulspiel an den Anliegerinnen und Anliegern, die sich auf die Regelung aus dem letzten Jahr verlassen haben. Landesregierung, CDU und Grüne müssen die 25-Jahres-Frist ab dem ersten Spatenstich wieder einführen, denn sonst können wieder unendlich lange Beiträge erhoben werden. Wenn CDU und Grüne nicht mal nach einem Jahr und einer Wahl Fristen wieder abschaffen, fühlen sich die Menschen zu Recht an der Nase herumgeführt”, so Thomas Brochhagen abschließend.