SPD sorgt für finanzielle Entlastungen (Teil I)

Bürgergeld, neues Wohngeld, Änderungen bei der Einkommensteuer: Diese gesetzlichen Änderungen sind mit dem neuen Jahr in Kraft getreten. In diesem Artikel stellen wir die allgemeinen Entlastungen vor. In der nächsten Ausgabe die steuerlichen Entlastungen.

Einführung des Bürgergelds: Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns und sorgen so für mehr Respekt, Sicherheit und weniger Bürokratie. Die Regelsätze steigen ab Januar 2023 an – für Alleinstehende etwa beträgt das Plus 53 Euro.

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.

Gerechtere CO2-KostenaufteilungDer CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.

Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.

Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.

Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.