In den letzten Jahren hatte die SPD-Fraktion in Euskirchen die stark ansteigenden Friedhofsgebühren kritisiert und ein Umdenken gefordert. Alle Friedhöfe müssen erhalten werden. Nun gibt es einen Ausweg, die Kostensteigerungen abzufangen.
Gestiegene Kosten für die Friedhofspflege und eine geänderte Bestattungskultur machen auch in Euskirchen ein Umdenken bei der Gestaltung der Friedhofsgebühren nötig. Höhere Entgelte für die allgemeine Pflege der Friedhöfe lassen sich durch höhere Personal- und Sachkosten erklären.
Geänderte Bestattungskultur führt zu geänderten Kostenumlagen
Während die Anzahl der Bestattungen relativ konstant ist, ändert sich aber die Beisetzungsart. Der Anteil der Urnenbeisetzungen steigt beständig und macht mittlerweile fast 75 % der Beisetzungen aus. Die geringere Größe für Urnengräber trägt zu einer geringen Kostenumlage bei. So kommt es, dass Standardgräber immer teurer werden.
Keine Gebühren-Rücklagen zulässig
Wären die Bestattungsgebühren der vergangenen Jahre, z. B. für eine 25jährige Grabnutzung, auf ein Sparkonto geflossen und über die Laufzeit der jeweiligen Gräber Jahr für Jahr für die Friedhofskosten aufgebraucht worden, gäbe es heute keine Probleme. Aber dies ist nicht zulässig.
„Generationenvertrag“ Friedhofsgebühren
„Bei den Friedhofsgebühren handelt es sich wie beim Rentensystem um eine Art „Generationenvertrag“, sagte Michael Höllmann, SPD-Fraktionsvorsitzender. Die Gebühren für die aktuellen Sterbefälle decken die Friedhofskosten des aktuellen Jahres. „Wenn sich die Bestattungszahl und -art so gravierend ändern wie in den letzten Jahren, geht die Rechnung nicht mehr auf. Man kann und will die die Familien der in den letzten 25 Jahren Verstorbenen nicht rückwirkend belasten. Daher sollte der allgemeine Haushalt einen höheren Teil der Kosten auffangen“, so Höllmann weiter.
Friedhöfe sind auch öffentliche Flächen
In Euskirchen nehmen der Zentralfriedhof in der Kernstadt und die 18 Friedhöfe in den Außenorten eine wichtige Rolle ein. Sowohl für die Bestattungskultur als auch städtebaulich. Wegen des hohen Anteils an Grünflächen für das Klima und die Stadtqualität sind Friedhöfe Orte, die man erhalten muss. Daher darf, wie nun feststeht, auch ein Teil von bis zu 20 % der Unterhaltungskosten der Friedhöhe aus dem allgemeinen städtischen Haushalt gedeckt werden. Dadurch steigen die Friedhofsgebühren in 2023 erstmals nicht, sondern sinken in einigen Kategorien leicht.