SPD-Fraktion beantragt weitere Reduzierung durch Allgemeinhaushalt. Grundlegende Reform der Gebührenberechnung gefordert.
Am 14.12.2021 hat der Rat der Stadt Euskirchen die neue Gebührensatzung für die Friedhofsgebühren beschlossen. Die Verwaltung hatte berechnet, dass die Gebühren für Bestattungen um ca. 6 % steigen müssten. Die SPD hatte beantragt, den städtischen Anteil an der allgemeinen Grünpflege auf den Friedhöfen weiter zu erhöhen, weil die 19 Friedhöfe in Euskirchen auch als öffentliche Grünanlagen gelten. Der Rat hat diesem Antrag zugestimmt. Damit fällt die Steigerung etwas geringer aus als von der Verwaltung vorgeschlagen.
„Die Friedhofgebühren bedürfen einer allgemeinen Reform! Es kann nicht sein, dass sie Jahr für Jahr immer teurer werden als die allgemeinen Preissteigerungen“, sagte Michael Höllmann, SPD-Fraktionsvorsitzender.
Auf Anregung der SPD-Fraktion hatte die Verwaltung auch wenige Tage vor der Ratssitzung eine Umfrage in den umliegenden Kommunen zu den jeweiligen Gebühren gemacht. Danach wäre die Stadt Euskirchen im Kreis einsame Spitzenreiterin, teilweise sind die Gebühren in Euskirchen doppelt so hoch.
„Wir müssen untersuchen, warum andere Kommunen für gleiche Leistungen weniger berechnen als wir in Euskirchen. Das Argument, dass der Aufwand in Euskirchen aufgrund der 19 städtischen Friedhöfe größer sei als anderswo, kann nicht der Hauptgrund sein“, sagte Höllmann weiter. Die Stadt hatte recherchiert, dass in Mechernich 21 Friedhöfe und in Zülpich sogar 22 unterhalten werden. Während Zülpich ca. 25 % weniger für Bestattungen berechnet, sind es in Mechernich sogar 57 % weniger! Der Rat hat gefordert, dass die längst gebildete Arbeitsgruppe zur Prüfung der Friedhofsgebühren in 2022 nun endlich ihre Arbeit aufnehmen muss. Dies wurde in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie aufgeschoben.