SPD fordert für neue Bauvorhaben Anpassung an mögliche Überflutungen
Der städtische Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28.10.2021 intensiv darüber diskutiert, ob in einem Neubaugebiet, das bei der Flutkatastrophe im Juni 2021 überflutet wurde, Gebäude entstehen dürfen, die in konventioneller Bauweise gebaut werden sollen. Das Wasser des Veybachs hatte die betreffenden Grundstücke unter Wasser gesetzt.
„Es ist nicht verantwortlich, dass die Stadt Euskirchen Bauvorhaben genehmigt, bei denen abzusehen ist, dass auch das Erdgeschoss bei einem weiteren Starkregenereignis unter Wasser gesetzt werden könnte. Auch wenn Bauvorhaben in diesem Gebiet rechtlich zulässig sind, müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, damit zukünftige Bewohner keinen Schaden nehmen“, sagte Janosch Pietrzyk, SPD-Sprecher im Planungsausschuss.
Es ist durchaus möglich, Neubauten, aber auch bestehende Gebäude gegen zukünftige Hochwasser zu schützen und mögliche Beschädigungen zu minimieren. Durch die Erkenntnisse vom 14./15. Juli 2021 wissen wir, welche Wasserstände es für die betreffende Grundstücke geben könnte. Hier kann man von anderen Regionen in Deutschland lernen und sich anpassen. Sind die Überflutungen nur gering, reicht es evtl. aus, nur die Kellerräume zu schützen und Fenster und Türen wasserdicht zu machen. Droht ein Hochwasser auch das Erdgeschoss zu fluten, könnten neue Gebäude höher aus der Erde ragen und der Erdaushub genutzt werden, den Boden anzugleichen. Oder das Erdgeschoss kann nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. In jedem Fall müssen sich Bauherren den aktuellen Erkenntnissen anpassen.
„Wir sehen einen Konflikt einerseits durch den bestehenden Wohnungsmangel in Euskirchen, der noch lange andauern wird, und andererseits durch eingeschränkte Baumöglichkeiten in den Überflutungsgebieten, die weniger Bauvorhaben zulassen. Hier müssen wir nach neuen Möglichkeiten suchen“, sagte Pietrzyk weiter.
Die SPD Euskirchen unterstützt die Stadt auch dabei, den Hochwasserschutz vor den Siedlungen an den Gewässerläufen zu verbessern. Dazu zählen Erft und Veybach, aber auch kleinere, erheblich begradigte Gewässer. Von den Maßnahmen profitieren dann auch die Eigentümer und Bewohner vorhandener Gebäude. www.spd-euskirchen.eu