Gebühren für Außengastronomie auch 2021 erlassen

Bild: SPD-OV Euskirchen

Die SPD in der Stadt Euskirchen beantragt, die Gastronomen und Einzelhändler auch in 2021 nicht zu belasten und die Flächen für Tische und Verkaufsständer möglichst wieder auszuweiten.

Schon für 2020 hat die SPD in Euskirchen mit ihrem Antrag Erfolg gehabt, die Gebühren die Gastronomen und Einzelhändler an die Stadt zahlen müssen, wenn Sie städtische Flächen für die Bestuhlung oder für Verkaufsständer nutzen, nicht zu erheben.

„Zusätzlich hatten wir durchgesetzt, dass die Flächen so weit wie möglich ausgeweitet werden, damit die Unternehmen an den warmen Tagen mehr Gäste und Kunden bedienen können. Das hat auch dazu beigetragen, dass im Sommer einige Plätze in der Euskirchener Innenstadt zu belebten Orten werden und die Abstände trotzdem gewahrt bleiben konnten,“ so Michael Höllmann, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Für 2021 soll an dieses Erfolgsrezept angeknüpft werden. Die Pandemie wird im Frühjahr noch nicht bezwungen sein und wir werden weiter Abstand halten müssen. So könnten die Unternehmen auch in 2021 auf eine Hilfe der Stadt hoffen. Der SPD-Antrag soll in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses beraten und im städtischen Haushalt 2021 berücksichtigt werden.