Zur Stärkung der Wirtschaft beantragt die SPD, dass die Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Flächen von gastronomischen betrieben und Einzelhändlern für 2020 ausgesetzt werden soll.
Durch die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind gastronomische Betriebe und Einzelhandelsbetriebe in der Ausübung ihres Gewerbes ab der Wiedereröffnung nach dem shutdown stark eingeschränkt. Sowohl der zeitweise Verzicht auf die Erhebung der Gebühren als auch eine Vergrößerung der Nutzungsflächen kann für eine Verbesserung des Absatzes der Unternehmer sorgen.
Dadurch kann die Stadt Euskirchen eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes erreichen und zur Unterstützung zur Sicherung von Betrieben und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen.
Zum Antrag: Erlass Gebühren Aussengastronomie und Einzelhandel