Alle städtischen Gebühren müssen regelmäßig über einen Gebührenhaushalt neu berechnet werden, damit die anfallenden Ausgaben gedeckt sind. Für die Gebühren der städtischen Friedhofssatzung sollte ab 2020 eine kräftige Erhöhung notwendig sein. Dies hatte die Verwaltung dem Rat für seine letzte Sitzung im Dezember 2019 vorgerechnet. So sollten z. B. die Grabnutzungsgebühren für ein Einzelgrab von 2.400 Euro auf 2.910 Euro steigen, also um über 21%. Die Verwaltung begründete die Steigerung mit gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege.
„Wir können den Bürgern diese Kostensteigerungen nicht zumuten“, sagte Leo Pelzer, SPD-Sprecher im Tiefbauausschuss. „Die Stadt sollte ihren Spielraum bei der Bemessung der verrechenbaren Kosten zugunsten der Gebührenberechnung ausnutzen. Früher hat die Stadt einen größeren Anteil der Grünpflege auf den Friedhöfen als städtische Kosten verbucht und nicht auf die Gebührenzahler abgewälzt.“
Der Rat hat einstimmig beschlossen, einen Betrag von 70.000 herauszunehmen. Daher steigen die Friedhofsgebühren zwar trotzdem ab 2020, aber mit ca. 14% fällt die Steigerung etwas moderater aus. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass der zuständige Ausschuss sich mit der zukünftigen Berechnung der Friedhofsgebühren auseinandersetzen wird und Allgemeinkosten weniger stark auf die Gebührenzahler abgewälzt werden. www.spd-euskirchen.de