SPD Euskirchen begrüßt Mieterschutzgesetz

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Bundeskabinett beschließt Reform des Mieterschutzes

Das Bundeskabinett hat das Mieterschutzgesetz verabschiedet. Es ist ein wichtiger Beitrag, um Rechte der Mieter zu stärken, sie vor Verdrängung zu schützen und die finanziellen Folgen von Modernisierungen zu begrenzen.

Bezahlbares Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage, die Menschen auch jenseits von Großstädten bewegt. Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegte Gesetzentwurf hilft dazu beizutragen, Wohnen wieder bezahlbarer zu machen damit Menschen in ihrem angestammten Wohnumfeld bleiben können, auch wenn saniert wird. Die SPD wird alles daran setzen, dass der verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mietern zum 01.01.2019 in Kraft treten kann.

Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte. Wir verbessern die Mietpreisbremse, damit sie schneller und einfacher wirken kann. Vermieter müssen demnach erstmals die Vormiete offenlegen. Das schafft die notwendige Transparenz, die bislang fehlt. Wir senken die Umlagefähigkeit bei Modernisierungen von derzeit 11 auf 8 Prozent. Es muss Schluss sein damit, dass Vermieter gerade auch ältere Menschen bewusst aus ihren Wohnungen herausmodernisieren, indem ihnen z. B. wochenlang das Wasser abgestellt wird. Es werden empfindliche Geldbußen eingeführt, die die Vermieter dann sanktionieren. Verdrängung ist mit der SPD nicht zu machen. Mieten und Wohnen darf man nicht allein dem Markt überlassen. Wohnen ist keine Ware