In der letzten Ratssitzung der Stadt Euskirchen wurden die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer und die 8. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Ziel dieser Beschlüsse ist es, die Aufstellung von Spielgeräten einzuschränken und die Zunahme von Wettbüros zu reduzieren.
Derzeit gibt es in Euskirchen vier Wettbüros. „Letztendlich soll auf diesem Weg die Spielsucht eingedämmt werden“, so Michael Höllmann, Fraktionsvorsitzender der SPD Euskirchen. Untersuchungen haben ergeben, dass Wettbüros das Suchtpotential erhöhen. Hier kann man die Ereignisse, auf die man gesetzt hat, vor Ort live mitverfolgen. Allerdings kann die schnelle Abfolge von Spielereignissen leicht dazu führen, dass man den Überblick über die getätigten Einsätze verliert. Aber auch die Spielautomaten darf man nicht unterschätzen. Viele meinen, dass man den Ausgang am Automaten beeinflussen kann. Dabei ist das programmiert und es hat keinen Einfluss, wann auf den Knopf gedrückt wird. „Die sogenannten ‚Fast-Gewinne‘ reichen fürs Glücksgefühl und motivieren den Spieler weiterzumachen“, erklärt Michael Stabel, Vorsitzender des Sozialausschusses. Mittlerweile ist die Spielsucht als offizielle Krankheit anerkannt. Angehörige oder Betroffene sollten sich zur Beratung an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden. Das BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht ist unter der 0800/1372700 kostenfrei zu erreichen.